Professionelle Gutachten für Ihre Immobilie

Nutzwertgutachten (Parifizierung), Nutzflächenfeststellung, begleitende Kontrolle.

Wir decken
die Grundlagen auf,
rasch und effizient


Bevor das Nutzwertgutachten erstellt werden kann, werden folgende Vorerhebungen durchgeführt:

  • Lokalaugenschein vor Ort
  • Konsensüberprüfung
  • grundbücherliche Erhebung
  • Feststellung der Eigentumsfähigkeit der Objekte

Um Wohnungseigentum
begründen 
zu können...


erstellen wir ein Gutachten zur Ermitt- lung der wohnungseigentumstauglichen Objekte. Bei wohnungseigentumstaug- lichen Objekten handelt es sich um:

  • Wohnungen
  • Selbständige Räumlichkeiten mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung wie Büros oder Geschäfte, …
  • aber auch wirtschaftlich separat nutzbare Einheiten wie Lagerräume, Hobby- oder Abstellräume ...
  •  Abstellplätze für Kraftfahrzeuge in Garagen aber auch im Freien

Das Gutachten gemäß §6 WEG 2002 dient als Grundlage für:

  • die Baubehörde (Akt)
  • die Einverleibung des Wohnungs- eigentums in das Grundbuch
  • den Erwerb von Wohnungseigentum

Im Zuge der
vorausgegangenen
Begutachtung (§6)..


wird die Anzahl und die Art der wohn- ungseigentumstauglichen Objekte festgestellt. Anhand der Pläne bzw. der Bestandsaufnahmen verfassen wir eine exakte Aufstellung der Nutzflächen jedes einzelnen Objektes. Darauf aufbauend, erstellen wir die Nutzwertberechnung. Sie bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile untereinander.

Das Gutachten gemäß §9 WEG 2002 dient als Grundlage für:

  • den Eintrag der Eigentumsanteile im Grundbuch
  • den Berechnungsschlüssel aller Aufwendungen einer Liegenschaft z.B. Erhaltungs- und Betriebskosten
  • Die Höhe des Eigentumsanteils des jeweiligen Eigentümers an der gesamten Liegenschaft

Bauwiki - Nutzwertgutachten

Nutzwertgutachten/Parifizierung

Wir erstellen unabhängige Gutachten
zur Feststellung von Wohnungseigentum.
Inklusive Nutzwertberechnung, Nutzflächenaufstellung und begleitender Kontrolle.

06. Juni 2015 videoPlay

Kompetent und Verlässlich

 müller & fuchs
Staatlich befugte und beeidete
Architekten und Zilviltechniker

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!